Wartung Heizungsanlage verursacht Kosten

Heizungswartungskosten - Was Mieter zahlen müssen und was nicht

Es herrschen keine guten Zeiten, um die Heizung richtig aufzudrehen, wenn es nicht warm wird. Im Winter ist aber eine funktionstüchtige Heizung von unschätzbarem Wert. Um dies zu gewährleisten, ist es wichtig, die Heizung regelmäßig zu warten. Aber wer kommt für die Kosten der Heizungswartung auf? Vermieter oder Mieter? Wir klären auf!

Prüfung der Position Heizungswartung ist Bestandteil der Nebenkostenprüfung.Jetzt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »Heizungswartung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Heizungswartung, meist Wartung Heizung genannt, ist eine umlagefähige Nebenkostenart laut Heizkostenverordnung und Betriebskostenverordnung.
  • Wartung Heizung ist ein Oberbegriff auch für die Wartung z.B. einer Gastherme, Heizungsanlage, eines Gaseinzelofens oder einer Ölheizung.
  • Reparaturen und Instandsetzungen einer Heizung sind nicht umlagefähig.
  • Wartungen sind Pflegemaßnahmen wie Reinigen, Abschmieren, Justieren, Nachfüllen von Betriebsstoffen sowie ähnliche Maßnahmen zur Verhinderung von Verschleißerscheinungen.

Umlagefähigkeit Wartung Heizung

Die Kosten für die Wartung einer Gastherme, einer Etagenheizung, eines Boilers oder anderen Heizungsanlagen können laut der Betriebskostenverordnung grundsätzlich als Betriebskosten eingestuft werden. Ebenso ist die Wartung einer Heizung durch die Heizkostenverordnung gedeckt.

Dementsprechend sind diese Kosten umlagefähig und können vom Vermieter jährlich auf die Mieter umgelegt werden. Voraussetzung hierbei ist wie bei allen Betriebskosten, dass die Umlage dieser Position zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag beschlossen wurde. 

Wenn Sie also die Position der Heizungswartung auf Ihrer Nebenkostenabrechnung sehen, lohnt sich der Abgleich mit Ihrem Mietvertrag. Sind nur gewisse Nebenkosten mit Vorauszahlungen vereinbart und für andere z.B. nur eine Pauschale, so sind die Kosten, die mit einer Pauschale abgedeckt werden, bereits abgegolten.

Hinweis: Werden die zu tragenden Nebenkosten namentlich in Ihrem Mietvertrag aufgeführt, so sind auch nur diese als Nebenkosten vereinbart.

Welche Wartungen der Heizungsanlage können auf die Mieter umgelegt werden?

Unter Wartung allgemein fallen wiederkehrende Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden oder Aufrechterhaltung der Funktion. Hierunter fällt z.B. der Austausch von kleineren Verschleißteilen. Reparaturen von bereits entstandenen Schäden fallen dagegen nicht unter die Wartung. 

Bei der Wartung der Heizung werden in den meisten Fällen die Betriebsbereitschaft geprüft, der Heizkessel von innen gesäubert, der Öl- bzw. Gasbrenner eingestellt und, sofern Bedarf besteht, kleinere Teile wie Dichtungen, Düsen oder Schrauben ausgetauscht. 

Für diese Maßnahmen kann der Vermieter die Kosten auf die Mieter abwälzen, da sie wiederkehrend sind und regelmäßig anfallen. Dabei gelten auch Abstände von 2 Jahren als regelmäßig, solange sie auch so eingehalten werden.

Dies gilt ebenso für die Messung des Schadstoff-Ausstoßes, die nach Vorschrift des Bundesimmissionsschutzgesetzes einmal pro Jahr durchgeführt werden muss. Somit muss der Mieter auch die Kosten für Abgasmessungen tragen.

Heizungswartung: Durchschnittliche Kosten im Einfamilienhaus

  • Gasheizung 130 Euro
  • Ölheizung 160 Euro
  • Pelletheizung 215 Euro

Wenn allerdings einige Arbeiten diesbezüglich Aufgaben des Hausmeisters sind, ist die Sachlage in Bezug auf die Nebenkostenabrechnung etwas anders zu bewerten. In diesem Fall wird der Hausmeister bezahlt, damit er sich unter anderem um die Pflege, Überwachung und die Steuerung der Heizungsanlage kümmert. 

Daher fallen die hierfür entstehenden Lohnkosten dementsprechend unter die Position Hausmeister und können nicht als Kosten für die Wartung der Heizung abgerechnet werden. Das kann zu einer Doppelberechnung der Heizungskosten führen. Daher raten wir, genau zu überprüfen, welche Kosten der Wartung in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden und ob diese an anderer Stelle bereits berechnet wurden.

Hinweis: Haben Sie eine Gasetagenheizung, werden die Kosten meistens direkt und ohne Verteilerschlüssel mit Ihnen abgerechnet, da die Kosten direkt Ihrer Wohnung zugeordnet werden können.

Diese Arbeiten sind keine Wartung der Heizung

Betriebskosten zeichnen sich dadurch aus, dass sie regelmäßig anfallen. Wenn jedoch größere Elemente wie die Ölpumpe oder der Brenner gewechselt werden müssen, weil sie defekt sind, fällt dies unter Instandsetzung.

Reparaturen und Instandhaltung muss der Vermieter gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV tragen, nur Wartungskosten sind auf den Mieter unter gewissen Umständen umlegbar. Kleinere Reparaturen von Gebäudebestandteilen, die dem Kontakt oder Gebrauch des Mieters ausgesetzt sind, können nur auf die Mieter umgelegt werden, wenn eine sogenannte "Kleinreparaturklausel" im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde.

Allermeist sind Reparaturen und Instandhaltung von Heizungen jedoch vom Vermieter zu tragen. Der Vermieter muss dann bei der Rechnung besonders darauf achten, dass bei der Rechnungsstellung der Heizungsfirma die Reparaturkosten von den Wartungskosten getrennt werden, damit sie nicht von den Mietern gezahlt werden müssen. 

Hinweis: Nicht nur wenn die Kosten der Wartung Heizung von einem Jahr zum nächsten steigen, empfehlen wir eine Belegeinsicht, damit Sie sich von den in Rechnung gestellten Kosten überzeugen können.

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Sebastian S.
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5 Sterne
vor 1 Tag
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Marina Burkert
Marina Burkert
5 Sterne
vor 3 Monaten
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Betriebskosten prüfen.... für Gewerbe zum Nulltarf wenn man bei der ARAG Rechtsschutz versichert ist !
Florian M.
Florian M.
5 Sterne
vor 1 Monat
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Absolut zufrieden mit dem Umfang des Prüfberichts. Bearbeitung genau innerhalb der angegebenen Frist vom Einreichen der Unterlagen bis zum Prüfergebnis innerhalb von wenigen Tagen. Der Bericht ist umfangreich und wenn man ihn aufmerksam liest, sind kaum offene Fragen übrig. Ich werde nächstes Jahr wieder prüfen lassen.
Yvonne Alsleben
Yvonne Alsleben
5 Sterne
vor 9 Wochen
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Bereits zum zweiten mal habe ich meine Abrechnungen für eine Wohnung und ein Gewerbeobjekt von Mineko prüfen lassen. Wie schon im Vorjahr, bin ich absolut zufrieden mit dem Resultat. Die Ergebnisse habe ich nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommen und die gefundenen Mängel wurden von beiden Vermietern problemlos anerkannt. Dadurch habe ich eine hohe Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten erhalten. Die Investition hat sich definitiv gelohnt. Vielen lieben Dank an das tolle Team von Mineko und bis zum nächsten Jahr :-).
Lara Wunder
Lara Wunder
5 Sterne
vor 2 Wochen
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Top Aufklärung und Beratung. Mir war nicht alles ganz verständlich, daher hat sich ein wirklich netter Mitarbeiter viel Zeit genommen, mir alles zu erklären und die möglichen Schritte durchzugehen. Zahlen muss ich statt gut 200 Euro dieses Jahr nichts, da die Abrechnung sehr fehlerbehaftet war. Vielen Dank und bis nächstes Jahr!