Laut Gesetz ist der Vermieter zur regelmäßigen Erstellung einer Nebenkostenabrechnung verpflichtet. Die Vorauszahlungen, welche vom Mieter über das Jahr hinweg an den Vermieter entrichtet werden, sind nur als Vorleistungen auf die eigentliche Nebenkostenabrechnung zu betrachten. Haben Sie ein Guthaben in Ihrer Nebenkostenabrechnung und möchten es zurückbekommen? Lesen Sie hier, was Sie dazu tun können.
Prüfung des Guthaben ist Bestandteil der Nebenkostenprüfung.Jetzt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »Ihr Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein Guthaben innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung auszubezahlen. Anderweitige Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Auszahlung eines möglichen Guthabens sind von Mieter und Vermieter sonst im Mietvertrag klar zu vereinbaren.
Auch Einsichtnahme in die Belege der Betriebskosten gewährt ihm keinen Aufschub. Vor der Forderung des Guthabens sollten Sie jedoch überprüfen, ob Sie mit den Vorauszahlungen auf die nächste Abrechnung nicht in Verzug sind, da der Vermieter sich sonst auf diese Schuld berufen kann.
Wenn Ihr Vermieter das Guthaben nicht ausbezahlt, sollten Sie ihn zunächst informell per Telefon oder E-Mail an die Zahlung erinnern. Sollte er dennoch nicht zahlen, können Sie ihn per Einschreiben abmahnen und ihm eine klare Frist zur Auszahlung setzen.
Dem Mieter bleiben nach dem Ende der Abrechnungsperiode, in der sein Guthaben entstanden ist, 3 Jahre Zeit, seinen Anspruch auf Erstattung geltend zu machen. Danach verjährt der Anspruch.
Eine Möglichkeit wäre auch, das Guthaben mit den laufenden Vorauszahlungen zu verrechnen, was jedoch nur gestattet ist, wenn der Vermieter dieses Guthaben bereits in einer vorherigen Nebenkostenabrechnung zugesprochen hat.
Hinweis: Sollten Sie bereits aus Ihrer Wohnung ausgezogen sein und der Vermieter zahlt Ihnen das Guthaben nicht aus, bleibt Ihnen nur noch der Weg vor Gericht. Hier reicht Ihnen die Ihnen zugegangene Nebenkostenabrechnung als Begründung.
Als Mieter haben Sie das Recht, eine Rückzahlung oder Rückerstattung zu erhalten, wenn sich in Ihrer Nebenkostenabrechnung ein Guthaben ergibt. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten, um sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehende Rückzahlung erhalten:
Wenn Sie als Mieter ein Guthaben in Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, kann dieses aufgrund von Fehlern in der Abrechnung deutlich höher ausfallen. Es ist daher ratsam, die Abrechnung von einem Experten prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Beträge zurückerhalten.
Fehler in der Nebenkostenabrechnung können unterschiedliche Ursachen haben. Oftmals werden Positionen, die nicht auf den Mieter umlegbar sind, dennoch in der Abrechnung aufgeführt. Auch können sich Rechenfehler einschleichen oder bestimmte Kostenpositionen nicht ordnungsgemäß auf die Mieter umgelegt worden sein.
Ein weiterer Fehler, der häufig vorkommt, ist die Nichtberücksichtigung von Zahlungen, die der Mieter bereits geleistet hat. Auch dies kann dazu führen, dass Ihnen ein höheres Guthaben zusteht, als Ihnen in der Abrechnung ausgewiesen wird.
In manchen Fällen kann die Gutschrift sogar so hoch ausfallen, dass sich das Guthaben auf mehrere hundert Euro beläuft, in einigen Fällen, z.B. mit sehr teuren Objekten, sogar tausende. Doch Sie müssen nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten Widerspruch einlegen, sonst verpassen Sie die gesetzlichen Fristen.
Eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung ist daher auch bei einem Guthaben sinnvoll, nicht nur bei einer Nachzahlung. Unsere Experten von Mineko finden schnell heraus, ob materielle oder formelle Fehler bestehen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu viel zahlen und alle Ihnen zustehenden Beträge erhalten. Der Upload Ihrer Dokumente dauert nur wenige Minuten und Sie erhalten dann zeitnah einen Prüfbericht und ein für Sie verfasstes Widerspruchsschreiben.