So erhalten Sie Ihr Geld zurück

Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung: So sparen Sie richtig

Laut Gesetz ist der Vermieter zur regelmäßigen Erstellung einer Nebenkostenabrechnung verpflichtet. Die Vorauszahlungen, welche vom Mieter über das Jahr hinweg an den Vermieter entrichtet werden, sind nur als Vorleistungen auf die eigentliche Nebenkostenabrechnung zu betrachten. Haben Sie ein Guthaben in Ihrer Nebenkostenabrechnung und möchten es zurückbekommen? Lesen Sie hier, was Sie dazu tun können.

Prüfung des Guthaben ist Bestandteil der Nebenkostenprüfung.Jetzt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »Guthaben Nebenkostenabrechnung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Guthaben ist der Vermieter verpflichtet, es auszubezahlen. 
  • Zahlt der Vermieter nicht, empfiehlt sich eine Zahlungserinnerung, dann eine Mahnung.
  • Guthaben können noch höher ausfallen, wenn die Abrechnung Fehler aufweist.
  • Widerspruch ist innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung einzulegen.
  • Seinen Anspruch auf Erstattung des Guthabens geltend zu machen, verjährt nach 3 Jahren.

Wie wird das Guthaben ausgezahlt - und was, wenn nicht?

Ihr Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein Guthaben innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung auszubezahlen. Anderweitige Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Auszahlung eines möglichen Guthabens sind von Mieter und Vermieter sonst im Mietvertrag klar zu vereinbaren.

Auch Einsichtnahme in die Belege der Betriebskosten gewährt ihm keinen Aufschub. Vor der Forderung des Guthabens sollten Sie jedoch überprüfen, ob Sie mit den Vorauszahlungen auf die nächste Abrechnung nicht in Verzug sind, da der Vermieter sich sonst auf diese Schuld berufen kann.

Wenn Ihr Vermieter das Guthaben nicht ausbezahlt, sollten Sie ihn zunächst informell per Telefon oder E-Mail an die Zahlung erinnern. Sollte er dennoch nicht zahlen, können Sie ihn per Einschreiben abmahnen und ihm eine klare Frist zur Auszahlung setzen. 

Dem Mieter bleiben nach dem Ende der Abrechnungsperiode, in der sein Guthaben entstanden ist, 3 Jahre Zeit, seinen Anspruch auf Erstattung geltend zu machen. Danach verjährt der Anspruch.

Eine Möglichkeit wäre auch, das Guthaben mit den laufenden Vorauszahlungen zu verrechnen, was jedoch nur gestattet ist, wenn der Vermieter dieses Guthaben bereits in einer vorherigen Nebenkostenabrechnung zugesprochen hat.

Hinweis: Sollten Sie bereits aus Ihrer Wohnung ausgezogen sein und der Vermieter zahlt Ihnen das Guthaben nicht aus, bleibt Ihnen nur noch der Weg vor Gericht. Hier reicht Ihnen die Ihnen zugegangene Nebenkostenabrechnung als Begründung.

Rückzahlung & Rückerstattung von Nebenkostenguthaben

Als Mieter haben Sie das Recht, eine Rückzahlung oder Rückerstattung zu erhalten, wenn sich in Ihrer Nebenkostenabrechnung ein Guthaben ergibt. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten, um sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehende Rückzahlung erhalten:

  • Fristen einhalten: Achten Sie darauf, dass Sie innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
  • Belege prüfen: Überprüfen Sie die Ihnen vorliegenden Belege, um sicherzustellen, dass alle Kosten korrekt aufgeführt und auf die Mieter umgelegt wurden.
  • Rückerstattung einfordern: Wenn Ihr Vermieter das Guthaben nicht auszahlt, sollten Sie zunächst eine freundliche Erinnerung senden und gegebenenfalls eine Mahnung mit einer klaren Frist zur Auszahlung.

Die Gutschrift könnte viel höher ausfallen!

Wenn Sie als Mieter ein Guthaben in Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, kann dieses aufgrund von Fehlern in der Abrechnung deutlich höher ausfallen. Es ist daher ratsam, die Abrechnung von einem Experten prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Beträge zurückerhalten.

Fehler in der Nebenkostenabrechnung können unterschiedliche Ursachen haben. Oftmals werden Positionen, die nicht auf den Mieter umlegbar sind, dennoch in der Abrechnung aufgeführt. Auch können sich Rechenfehler einschleichen oder bestimmte Kostenpositionen nicht ordnungsgemäß auf die Mieter umgelegt worden sein. 

Ein weiterer Fehler, der häufig vorkommt, ist die Nichtberücksichtigung von Zahlungen, die der Mieter bereits geleistet hat. Auch dies kann dazu führen, dass Ihnen ein höheres Guthaben zusteht, als Ihnen in der Abrechnung ausgewiesen wird. 

In manchen Fällen kann die Gutschrift sogar so hoch ausfallen, dass sich das Guthaben auf mehrere hundert Euro beläuft, in einigen Fällen, z.B. mit sehr teuren Objekten, sogar tausende. Doch Sie müssen nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten Widerspruch einlegen, sonst verpassen Sie die gesetzlichen Fristen.

So lassen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen

Eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung ist daher auch bei einem Guthaben sinnvoll, nicht nur bei einer Nachzahlung. Unsere Experten von Mineko finden schnell heraus, ob materielle oder formelle Fehler bestehen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu viel zahlen und alle Ihnen zustehenden Beträge erhalten. Der Upload Ihrer Dokumente dauert nur wenige Minuten und Sie erhalten dann zeitnah einen Prüfbericht und ein für Sie verfasstes Widerspruchsschreiben.

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Kundenbewertungen über uns
Lesen Sie, was unsere zufriedenen Kunden über uns sagen und schreiben. Hier erfahren Sie, warum die Kunden ihre Nebenkostenabrechnungen bei uns prüfen lassen und Mineko empfehlen.
Sebastian S.
Sebastian S.
5 Sterne
vor 1 Tag
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Ich verwende MiNeKo bereits seit einigen Jahren standardmäßig zur Überprüfung meiner Betriebskostenabrechnungen. Ich bin jedes Mal überrascht in welcher Ausführlichkeit der Prüfbericht ausgestellt wird und wie alles für die weiteren Schritte vorbereitet ist. Zudem erreicht man immer jemanden und die Antwortgeschwindigkeit ist vorbildlich. Jährlich meine BK-Abrechnung prüfen zu lassen, gibt mir einfach das gute Gefühl, dass alles seine Ordnung hat und berechtigt ist. Danke und im nächsten Jahr dann wieder ;-)
Marina Burkert
Marina Burkert
5 Sterne
vor 3 Monaten
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Betriebskosten prüfen.... für Gewerbe zum Nulltarf wenn man bei der ARAG Rechtsschutz versichert ist !
Florian M.
Florian M.
5 Sterne
vor 1 Monat
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Absolut zufrieden mit dem Umfang des Prüfberichts. Bearbeitung genau innerhalb der angegebenen Frist vom Einreichen der Unterlagen bis zum Prüfergebnis innerhalb von wenigen Tagen. Der Bericht ist umfangreich und wenn man ihn aufmerksam liest, sind kaum offene Fragen übrig. Ich werde nächstes Jahr wieder prüfen lassen.
Yvonne Alsleben
Yvonne Alsleben
5 Sterne
vor 9 Wochen
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Bereits zum zweiten mal habe ich meine Abrechnungen für eine Wohnung und ein Gewerbeobjekt von Mineko prüfen lassen. Wie schon im Vorjahr, bin ich absolut zufrieden mit dem Resultat. Die Ergebnisse habe ich nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommen und die gefundenen Mängel wurden von beiden Vermietern problemlos anerkannt. Dadurch habe ich eine hohe Erstattung zu viel gezahlter Nebenkosten erhalten. Die Investition hat sich definitiv gelohnt. Vielen lieben Dank an das tolle Team von Mineko und bis zum nächsten Jahr :-).
Lara Wunder
Lara Wunder
5 Sterne
vor 2 Wochen
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Top Aufklärung und Beratung. Mir war nicht alles ganz verständlich, daher hat sich ein wirklich netter Mitarbeiter viel Zeit genommen, mir alles zu erklären und die möglichen Schritte durchzugehen. Zahlen muss ich statt gut 200 Euro dieses Jahr nichts, da die Abrechnung sehr fehlerbehaftet war. Vielen Dank und bis nächstes Jahr!