Während oder auch nach der Prüfung kann es sein, dass Fragen aufkommen oder Support benötigt wird. Die häufigsten und wichtigsten Bereiche haben wir für Sie zusammengestellt um Ihnen gezielt weiterzuhelfen. Während der Prüfung:
Nach der Prüfung, wenn Sie von Mineko den Prüfbericht erhalten haben:
Ihr Vermieter hat auf Ihr Widerspruchsschreiben reagiert und Ihnen einen neue Abrechnung erstellt? Gratulation, der Fall ist für Sie erledigt – dies ist in 86% der Widersprüche der Fall.
Der Vermieter reagiert auf Ihren Widerspruch und möchte keine Korrektur vornehmen oder nur eine Teilkorrektur? Hier müssen Sie entscheiden ob Sie die Vermieterantwort von Mineko überprüfen lassen möchten.
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Ihr Vermieter reagiert nicht auf den Widerspruch? Lassen Sie Ihrem Vermieter 4 Wochen Zeit auf den Widerspruch zu reagiert. Schicken Sie ihm, dann eine Erinnerung. Ihr Vermieter reagiert nicht nach der Erinnerung? In diesem Fall senden Sie das außergerichtliches Mahnschreiben an Ihrem Vermieter, welches Ihrer Prüfung und dem Widerspruch beiligt.
Ihr Vermieter reagiert nicht nach dem außergerichtlichen Mahnschreiben? Wenn Sie gegen Ihren Vermieter vorgehen möchten, empfehlen wir Ihnen eine anwaltliche Beratung.
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Der Leistungsumfang von Mineko beinhalt die Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung und endet mit der Erstellung des Prüfberichtes, des Widerspruchschreibens und des außergerichtlichen Mahnschreibens an Ihren Vermieter. In 99% der Fälle dem Mieter damit geholfen und Sie erhalten eine korrigierte Abrechnung von Ihrem Vermieter.
Sollten Sie sich entscheiden gegen Ihrer Vermieter vorzugehen, empfehlen wir Ihnen anwaltliche Unterstützung. Empfehlen können wir Ihnen hier das umfangreiche Anwaltnetzwerk von Klugo. Hier können Sie einen Online Anwalt oder sogar einen Anwalt vor Ort in Ihrer Region finden. Ihre Vorteile:
Mineko Kunden erhalten eine kostenlose Erstberatung von zertifizierten Rechtsanwälten. Direkt zu unserem Partner Klugo » oder telefonisch erreichen Sie das Anwaltnetzwerk unter der Hotline 0221 29269400