Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt zählt zu den 10 führenden deutschen Wohnungsunternehmen und ist das größte Wohnungsunternehmen des Bundeslandes Hessen. Die Gruppe sitzt in Frankfurt am Main.
Ihr Immobilienbestand umfasst circa 60.000 Wohnungen in 128 Städten und Gemeinden. Zudem hat sie seit Ihrer Gründung 1922 mehr als 180.000 Wohnungen neu gebaut.
Die Unternehmensgruppe sieht sich selbst als Partner der öffentlichen Hand und zeigt dies durch diverse soziale Bauprojekte und einem generellen kulturellen und sozialen Engagement.
Bereits 1922 wurde die Nassauische Heimstätte in Wiesbaden gegründet. Damals sollte sie als preußische Wohnungsfürsorge-Gesellschaft einen Beitrag leisten, um den Wohnraummangel in Hessen zu bekämpfen. Das für die 1920er Jahre kennzeichnende Neue Bauen schlug sich auch in der Architektur der Bauprojekte des Unternehmens nieder und betonte zugleich den Aspekt eines sozial verantwortlichen Wohnens. Dies änderte sich radikal mit der ‘Machtergreifung’ des nationalsozialistischen Regimes im Jahr 1933: Nun wurden – der Ideologie entsprechend – Stadtrandsiedlungen gebaut. Während des Krieges stand der Wohnungsbau dann allerdings nahezu still.
Umso mehr war das Unternehmen in der Nachkriegszeit gefordert: Die zerstörten Wohnungsbestände und Siedlungen mussten wieder aufgebaut und restrukturiert werden. In den 70er Jahren wurde die Nassauische Heimstätte zum anerkannten Sanierungsträger des Landes Hessen und erweitere so ihr Betätigungsfeld. Da 1990 das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht aufgehoben wurde änderte sich von da an einiges für das bisher als gemeinnützig anerkannte Wohnungsunternehmen. So fusionierte die Nassauische Heimstätte im Folgejahr mit seiner Tochtergesellschaft ‘Nassauische Heim’, funktionierte aber weiterhin als wichtiger Teil der staatlichen Wohnungspolitik. Das Land Hessen erwarb 2005 seine Anteile an der Firma (rund 60%) und ist bis heute ausschlaggebender Gesellschafter des Wohnungsunternehmens.
Die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt handelt dementsprechend im öffentlichen Auftrag und ist nicht Vermieter sondern auch für die Bereiche des Bauens und Modernisierens, der Projekt- und Stadtentwicklung und als Berater für die hessischen Kommunen zuständig.
Im Jahr 2005 entstand die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt, zu welcher die folgenden Gesellschaften gehören:
Ein wichtiges Anliegen der Nassauischen Heimstätte/Wohnstadt ist es, einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. So ist die Unternehmensgruppe sehr interessiert daran, ihren Mietern ein friedvolles und glückliches Wohnen zu ermöglichen. Dazu zählt ihr Engagement für Jugendprojekte, Mieteraktivitäten sowie die Betreuung von älteren Menschen.
Zudem unterstützt die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt diverse soziale und kulturelle Projekte, wie beispielsweise die DESWOS, welche bedürftigen Menschen ein Zuhause geben.
Die Unternehmensgruppe fördert außerdem Hochschulausbildungen in den Bereichen Architektur, Städtebau, Geografie und Wohnungswirtschaft, indem sie regelmäßig Förderpreise vergibt. Bei dem Ernst-May-Preis beispielsweise können Studierende 5.000,00€ gewinnen. Ziel solcher Preise ist es, den Dialog zwischen Studierenden und der Unternehmensgruppe zu fördern und so auf dem aktuellsten Wissensstand zu bleiben.
Die Bezahlung einer Nachzahlung ist keine Zustimmung. Ein Überprüfen der Abrechnung macht in diesem Falle erst recht Sinn, um Gewissheit zur Korrektheit zu bekommen. Das selbe gilt auch bei eine Gutschrift. Als Mieter haben Sie 365 Tage nach Erhalt der Abrechnung Zeit diese prüfen zu lassen. Der Zeitpunkt nach Zahlung der Nachzahlung ist somit perfekt für eine Prüfung.
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Die Dokumente sind notwendig, damit wir so genau wie möglich prüfen können und für Sie das beste Ergebnis erzielen können. In vielen Fällen entscheidet nämlich Ihr Mietvertrag darüber welche Kosten in welchem Umfang auf Sie umgelegt werden dürfen. Sind bestimmte Kosten dort nicht explizit aufgeführt, dürfen Sie auch nicht abgerechnet werden.
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Eine professionelle Prüfung der Nebenkostenabrechnung lohnt sich immer. Wir haben aber bereits über 100.000 Nebenkostenabrechnungen geprüft und dabei eine Fehlerquote von 90% festgestellt. Im Durchschnitt sind die fehlerhaften Abrechnungen € 317 zu hoch. Da lohnt sich die Beauftragung also auf jeden Fall.
Auch wenn die Prüfung ergibt, dass Ihre Abrechnung zu 100% korrekt ist, lohnt es sich für Sie. Der aussagekräftige Prüfbericht erklärt die Positionen und Sie haben endlich die Gewissheit: Ihr Vermieter rechnet korrekt ab. Ohne Prüfung hätten Sie das nicht herausgefunden.
Was wir im Umfang einer Nebenkostenprüfung prüfen:
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