Bei vielen Mietern flattern die Nebenkostenabrechnungen in die Briefkästen. Vor allem gewerbliche Mieter müssen häufig hohe Nebenkosten bezahlen. Hier lohnt sich daher ein Blick auf die Rechtmäßigkeit der Nebenkostenabrechnung. Denn wie wir durch die Prüfung von etwa 1.200 Nebenkostenabrechnungen gewerblicher Mieter herausgefunden haben, sind etwa 92 Prozent aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft. Durch die Prüfung konnten wir unseren Kunden im Schnitt 16.172 Euro an unrechtmäßigen Nebenkosten ersparen.
Jetzt als Gewerbemieter die Betriebskostenabrechnung prüfen lassen.Bei der Untersuchung wurden unterschiedliche Arten von Fehlern in den Abrechnungen festgestellt. Laut unserer Untersuchung gab es bei den Nebenkostenabrechnungen eine Fehlerquote von 92 Prozent. Im Schnitt wurden pro geprüfter Abrechnung 16.127 Euro zu viel berechnet.
Demnach fanden sich bei 780 der untersuchten Daten unkonkrete Positionen, was einer Quote von 66 Prozent entspricht. Darunter fallen Kosten, die nicht genau genug beschrieben werden, sodass Mieter nicht wissen, was genau ihnen in Rechnung gestellt wurde. Die durchschnittlich durch diese Fehler beanstandeten Mehrkosten belaufen sich auf 7.934 Euro.
Bei 51 Prozent (insgesamt 600 Fälle) fanden sich nicht vereinbarte Positionen, also vom Vermieter in erhobene Kosten, die nicht ausdrücklich und schriftlich im Mietvertrag festgehalten und entsprechend nicht ausreichend mit dem Mieter abgestimmt sind. In der Regel betrifft dies Maßnahmen, für die im Vorfeld rechtlich die ausdrückliche Zustimmung der Mietparteien einzuholen ist. Werden die Maßnahmen ohne Einwilligung der Mieter durchgeführt, dürfen die entsprechenden Kosten auch nicht berechnet werden. Hier entstanden im Schnitt fälschlicherweise Kosten in Höhe von 5.017 Euro.
39 Prozent, oder 467 aller Fälle, wiesen nicht umlegbare Positionen auf. Dabei handelt es sich um Kostenpunkte, die die Vermieter illegalerweise über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Hier gilt der Grundsatz „Recht schlägt (Miet-)Vertrag”. Denn nicht selten kommt es vor, dass Posten zwar schriftlich explizit im Mietvertrag erfasst wurden, das Gesetz allerdings derartige Umlagen zulasten des Mieters verbietet. Entsprechende Klauseln sind also unwirksam und hinfällig. Darunter fallen vor allem einmalige, nicht wiederkehrende Kosten, wie Sanierungsmaßnahmen oder spezielle Versicherungen. Dies verursachte eine zusätzliche Summe von 7.686 Euro.
Welche Fehler wie oft entstanden, und welche Kosten diese verursacht hätten, haben wir in dieser Tabelle dargestellt:
Die teuersten Fehler der Untersuchung lieferte eine Bürofläche mit 42.730 m². Dort wurden rechtswidrig nicht umlegbare Kosten in Höhe von 166.966 Euro auf den Mieter abgewälzt. Hinzu kamen außerdem noch 33.000 Euro nicht vereinbarter Kosten und 200.998 Euro an unkonkreten Kosten. Die Summe der Fehlangaben beläuft sich auf insgesamt 417.396 Euro.
Einer Anwaltskanzlei, deren Räumlichkeiten 13.463 m² messen, wurden sogar noch höhere nicht vereinbarte Kosten in Rechnung gestellt: 227.265 Euro wurden in diesem Fall zu Unrecht gefordert. Zusätzlich verlangte der Vermieter noch eine Zahlung von 46.577 Euro für unkonkrete, also nicht ausreichend nachvollziehbar beschriebene Kosten. Insgesamt beliefen sich die Fehler somit auf einen Gesamtwert von 273.842 Euro
Eine übersichtliche Darstellung der Gesamtsumme der fehlerhaften Nebenkosten stellen wir in diesem Schaubild dar: